Neue Elternbeiträge ab 01.01.2023
Information zur Anpassung der Elternbeiträge
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Eltern,
die Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen werden ab 01.01.2023 durch Änderungssatzung angepasst.
Die ursprüngliche Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge wurde im Jahr 2015 erlassen. Seitdem sind die Elternbeiträge gleichgeblieben. Aufgrund von sich ändernden Rahmenbedingen, insbesondere durch den Anstieg der Personal- und Betriebskosten, war es zwingend notwendig, die Elternbeiträge neu zu kalkulieren. Da sich vier Gemeinden des Kita- Verbundes in der Haushaltssicherung befinden, wurde dies auch von der überörtlichen Prüfungsstelle des Thüringer Rechnungshofes gefordert. Dabei sollte sich die Neukalkulation an einen Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge ausrichten, der mindestens der Höhe des Landesdurchschnittes (17,6 %) entspricht.
Dem Bürgermeisterausschuss wurde eine entsprechende Kalkulation zur Beschlussempfehlung vorgelegt. Die Gemeinschaftsversammlung folgte einem mehrheitlichen Vorschlag des Bürgermeisterausschusses, die Elternbeiträge nur auf einen Kostendeckungsgrad von 14,9 % anstatt 17,6 % zu erhöhen.
Die 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen wird/wurde im Amtsblatt vom 31.12.2022 öffentlich bekannt gemacht.
Die neuen Elternbeiträge können Sie den nachfolgenden Tabellen entnehmen.
Thomas Liebetrau
Vorsitzender
Tabelle 1:
Staffelung für Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
2. Kind einer Familie |
3. Kind einer Familie |
4. Kind einer Familie |
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Über 5 Stunden |
bis 5 |
Über 5 Stunden |
bis 5 Stunden |
Über 5 Stunden |
bis 5 Stunden |
Über 5 Stunden |
bis 5 Stunden |
|
197 € |
138 € |
167 € |
117 € |
148 € |
103 € |
99 € |
74 € |
|
Eingewöhnungsmonat |
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138 € |
117 € |
103 € |
74 € |
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Tabelle 2:
Staffelung für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt bzw. Beginn der Elternbeitragsfreiheit
1. Kind einer Familie |
2. Kind einer Familie |
3. Kind einer Familie |
4. Kind einer Familie |
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Über 5 Stunden |
bis 5 |
Über 5 Stunden |
bis 5 Stunden |
Über 5 Stunden |
bis 5 Stunden |
Über 5 Stunden |
bis 5 Stunden |
|
131 € |
92 € |
111 € |
78 € |
92 € |
64 € |
66 € |
46 € |
|
Eingewöhnungsmonat |
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92 € |
78 € |
64 € |
46 € |
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Für das 5. und jedes weitere Kind einer Familie werden keine Beiträge erhoben.