Das Hauptamt informiert:
Digitale Lichtbilder für Ausweis und Reisepass:
Neue Regelung ab Mai 2025
Ab dem 1. Mai 2025 treten in Deutschland neue Vorgaben für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen in Kraft. Biometrische Passfotos dürfen dann nur noch digital erfasst und über ein sicheres System an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Ziel dieser Regelung ist es, Manipulationen zu verhindern und den Antragsprozess zu vereinheitlichen.
Wichtig!
Eine Fotoaufnahme direkt im Meldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen ab 01.05.2025 ist voraussichtlich noch nicht möglich, da bis dahin das entsprechende Fototerminal von der Bundesdruckerei nicht ausgeliefert bzw. zur Verfügung gestellt werden kann. Dies soll voraussichtlich bis Sommer 2025 erfolgen. Vorgenannte Informationen lagen uns erst kurzfristig seitens der Bundesdruckerei und des Bundesministeriums für Inneres und Heimat vor.
Daher beachten Sie unbedingt die unten aufgeführten Hinweise:
· Digitale Passfotos nur noch aus zertifizierten Quellen.
Die digitalen Passfotos müssen von zertifizierten Fotografen/innen oder spezialisierten Dienstleistern/innen erstellt werden. Diese können digitale Passfotos über ein sicheres Cloud-System an die Behörden übermitteln. Diese Bilder bleiben bis zu sechs Monate gültig und können für mehrere Dokumentenanträge verwendet werden.
· Mitgebrachte Fotos sind nicht mehr zulässig.
Ab dem 01. Mai 2025 dürfen keine mitgebrachten Lichtbilder mehr verwendet werden. Weder gedruckte Fotos noch digitale Dateien auf USB-Sticks oder anderen Speichermedien können für die Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen genutzt werden. Antragstellende Personen sollten daher rechtzeitig einen Termin bei einem zertifizierten Fotografen/in oder einem geeigneten Dienstleister/in vereinbaren, um Verzögerungen im Antragsprozess zu vermeiden.
Aus Wettbewerbsgründen können wir keinerlei Empfehlungen oder geeignete Quellen benennen. Deshalb informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrem Termin bei uns. Wir bedauern diese Unannehmlichkeiten sehr, sind aber bei dieser technischen Veränderung ausschließlich auf den Zeitplan der Bundesdruckerei angewiesen.
K. Achermann
Leiter Haupt- und Ordnungsamt
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Terminvereinbarungen im Einwohnermeldeamt
Einführung der Online-Terminvergabe
Die Verwaltungsgemeinschaft Mellingen bietet einen Online-Terminservice an. Auf der Homepage www.vgem-mellingen.de steht für das einfache Reservieren eines Termins ein Button „Termin jetzt online buchen“ zur Verfügung. Dank der klaren Benutzerführung ist die Terminbuchung in wenigen Schritten erledigt. Nach Wahl der gewünschten Leistung zeigt sich ein Hinweis über benötigte Dokumente und die Gebühren.
Terminvereinbarungen im Standesamt
Für das Sachgebiet Standesamt erfolgt die Terminvergabe ausschließlich telefonisch unter der Rufnummer 036453 7998-15.
Anträge/Anfragen können weiterhin auch schriftlich, telefonisch, per Telefax oder per E-Mail gestellt werden.
Zentrale Kontaktdaten:
Telefon: 036453 7998-00
Telefax: 036453 7998-99
E-Mail: info@vgem-mellingen.de
Homepage: www.vgem-mellingen.de
Thomas Liebetrau
Vorsitzender