Untersuchungsberechtigungsscheine nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ausstellen
Allgemeine Informationen
Neue Regelung zur Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines
Mit der neuen Verwaltungsvorschrift zum Erwerb der Untersuchungsberechtigungsscheine für die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz im digitalen Verfahren wird das Verfahren geändert; die Verwaltungsvorschrift tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Die Meldebehörde ist daher nur noch bis zum 31.12.2024 zuständig.
Ab 01.01.2025 ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig; die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins erfolgt online unter https://verbraucherschutz.thueringen.de/
Im Ausnahmefall:
schriftlich oder durch persönliches Erscheinen beim
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Regionalinspektion Mittelthüringen
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt
Telefon: 0361 57-3831620
E-Mail:
Ansprechpartner
EinwohnermeldeamtKarl-Alexander-Straße 134a
99441 Mellingen
(036453) 7998 14
(036453) 7998 99

