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Untersuchungsberechtigungsscheine nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ausstellen


Allgemeine Informationen

Neue Regelung zur Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines
 

Mit der neuen Verwaltungsvorschrift zum Erwerb der Untersuchungsberechtigungsscheine für die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz im digitalen Verfahren wird das Verfahren geändert; die Verwaltungsvorschrift tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Die Meldebehörde ist daher nur noch bis zum 31.12.2024 zuständig.

Ab 01.01.2025 ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig; die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins erfolgt online unter https://verbraucherschutz.thueringen.de/

 

Im Ausnahmefall:               

schriftlich oder durch persönliches Erscheinen beim

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Regionalinspektion Mittelthüringen

Linderbacher Weg 30

99099 Erfurt

Telefon: 0361 57-3831620

E-Mail:


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Karl-Alexander-Straße 134a
99441 Mellingen

(036453) 7998 14
(036453) 7998 99
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