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Schiedsstelle

Telefon/Telefax:
(036453) 799812 / 799899

 

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Für ein persönliches Gespräch mit einer unserer Schiedspersonen vereinbaren Sie bitte unter den o.g. Kontakdaten einen Termin.

Anfragen per Email oder in sonstiger schriftlicher Form werden unverzüglich durch die Verwaltungsgemeinschaft Mellingen an die Schiedsstelle weitergeleitet.

 

Zuständigkeit Thüringer Schiedsstellen:

  • bei Sühneversuchen, wenn Straftaten minderen Gewichts, etwa Beleidigung, Körperverletzung oder Hausfriedensbruch nicht das Interesse der Staatsanwaltschaft finden und die Ahndung auf den Privatklageweg verwiesen wird;

  • bei zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten bei Streitwerten bis zu 1.000 Euro, falls die Streitpartner diesen Weg wählen.

  • bei nachbarlichen Streitigkeiten mit Einvernehmen der Beteiligten.

Die Schiedsstelle steht für die Streitbeilegung ohne Gerichtsverfahren gern zur Verfügung und freut sich auf reges Interesse, zumal die moderaten Gebühren sehr viel niedriger liegen als diejenigen, die bei Gericht entstehen.

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