Schriftgröße
100%
Mit der neuen Verwaltungsvorschrift zum Erwerb der Untersuchungsberechtigungsscheine für die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz im digitalen Verfahren wird das Verfahren geändert; die Verwaltungsvorschrift tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Die Meldebehörde ist daher nur noch bis zum 31.12.2024 zuständig.
Ab 01.01.2025 ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig; die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins erfolgt online unter https://verbraucherschutz.thueringen.de/
Im Ausnahmefall:
schriftlich oder durch persönliches Erscheinen beim
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Regionalinspektion Mittelthüringen
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt
Telefon: 0361 57-3831620
E-Mail: