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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Verwaltungsgemeinschaft Mellingen als Websitebetreiber ist bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Es gelten folgende Rechtsvorschriften:

Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG).

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://vgem-mellingen.de.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?

Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Verwaltungsgemeinschaft Mellingen
Karl-Alexander-Str. 134a
99441 Mellingen
Telefon: 036453 / 80350
Telefax: 036453 / 80727
info@vgem-mellingen.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Das heißt, dass die Anforderung noch nicht vollständig erfüllt werden und dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die vollständige Einhaltung zu erreichen.

Noch bestehende Mängel und Optimierungen

Für die nachfolgenden inhaltlichen und technischen Aspekte bestehen noch Mängel. Redaktionell sind bereits verschiedene Anpassungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit geplant:

  • Linktexte und Beschreibungen werden noch aussagekräftig erweitert bzw. mit einer Inhaltsbeschreibung versehen
  • Bilder werden mit alternativen Texten versehen
  • ältere PDF- und MS-Office-Dokumente werden verbessert
  • Fremdwörter und Abkürzungen werden weitestgehend geändert
  • erweiterte Funktionen für eine verbesserte Orientierung für Sehbehinderte

Neue Seiteninhalte werden von der Internetredaktion vor der Veröffentlichung auf Barrierefreiheit geprüft.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrer Rückmeldung an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen nach dem ThürBarrwebG wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderung
Joachim Leibiger
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Tel.: 0361 573811-741
E-Mail: kontakt[t]lmb.thueringen.de

(Stand Februar 2021)

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung wurde zuletzt am 06.10.2021 überprüft.