Information Eheschließung
Anmeldung einer Eheschließung
Die persönliche Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei dem Standesamt, wo einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat, unabhängig davon, wo die Eheschließung stattfindet. Kann nur einer der Verlobten die Anmeldung der Eheschließung vornehmen, so muss vom anderen eine Vollmacht vorgelegt werden. (
Vordruck Vollmacht)
Hat keiner der Verlobten einen Wohnsitz in der Bundesrepublik, so ist das Standesamt am Eheschließungsort für die Anmeldung zuständig.
Die Anmeldung darf frühestens sechs Monate vor dem Eheschließungstermin erfolgen.
Die nötigen Dokumente für die Anmeldung einer Eheschließung bestimmen sich nach den persönlichen Verhältnissen der Verlobten.
Jeder Verlobte unterliegt dem Recht des Staates, dem er angehört.
Für ausländische Staatsangehörige macht es sich erforderlich, dass sie unter Vorlage des Reisepasses beim Standesamt vorsprechen, um richtige und vollständige Auskünfte über die erforderlichen Unterlagen zu erhalten, die aus ihrem Heimatstaat zu beschaffen sind.
Deutsche Staatsangehörige, die in Mellingen die Eheschließung anmelden möchten, erhalten diese Auskünfte auch telefonisch.
Gebühren
- Anmeldung einer Eheschließung nach deutschem Recht: 50,00 Euro
- Anmeldung einer Eheschließung wenn ausländisches
Recht zu beachten ist: 100,00 Euro
- Vornahme der Eheschließung: 20,00 Euro
- Zuschlag für Paare, die an einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt heiraten: 40,00 Euro
- Eheschließung am Samstag: Zuschlag 70,00 Euro
- ggf. Erklärung zur Namensführung (z.B. Doppelname eines Verlobten): 25,00 Euro
- Eheurkunde: 10,00 Euro
- internationale Eheurkunde: 10,00 Euro
- Familienstammbuch 4,50 Euro bis 30,00 Euro