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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vorzeitiger Bebauungsplan "Agri-Photovoltaik-Anlage" Mellingen

Amtliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorzeitigen Bebauungsplan „Agri-Photovoltaik-Anlage“

Der Gemeinderat der Gemeinde Mellingen hat in seiner Sitzung am 26.02.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplans der Gemeinde Mellingen „Agri-Photovoltaik-Anlage“ beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß Baugesetzbuch damit eingeleitet.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB einschließlich Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Plangebiet befindet sich im Südosten der Ortslage Mellingen. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung einer Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage schaffen.

Der Geltungsbereich zur Erstellung einer Agri-Photovoltaik-Anlage umfasst in der Flur 11 der Gemarkung Mellingen die Flurstücke 1000/1, 1000/2, 1001/1, 1001/2, 1002/1 und eine Teilfläche des Flurstücks 1002/6. Die verkehrstechnische Erschließung des Plangebietes erfolgt über Anschlüsse auf den Flurstücken 999/2 und 1003/1 in der Flur 11 der Gemarkung Mellingen.
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der untenstehende Lageplan maßgebend.

 

Gemeinde Mellingen  ·  Übersichtsplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplans

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan erfolgt durch Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht im Internet.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht wird zur Einsicht in der Zeit vom 03.04.2024 bis einschließlich 26.04.2024 auf der lnternetseite der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen unter folgendem Link bereit gehalten.

Einsicht Unterlagen Bebauungsplan

Zusätzlich liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen, Karl-Alexander-Str. 134a, 99441 Mellingen, während der Dienststunden

Montag           von 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag         von 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag     von 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 15.30 Uhr
Freitag             von 9.00 bis 11.30 Uhr

aus und können dort nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Rufnummer 036453 / 799 850 eingesehen werden.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können von jedermann Stellungnahmen – schriftlich oder zur Niederschrift – vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.


gez. Eberhard Hildebrandt
Bürgermeister