VerwaltungsgemeinschaftMellingen
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Angaben zum Kind
In den Kindertageseinrichtungen werden Kinder im Alter von 1 Jahr bis zum Schuleintritt betreut. (siehe auch Benutzungssatzung)
Angaben zu den Erziehungsberechtigten
Angaben zur Mutter
Angaben zum Vater
Angaben zu Geschwisterkindern: Bitte führen Sie nachstehend alle im Haushalt (Meldeadresse des Kindes) lebenden Geschwisterkinder die das 18. Lj. noch nicht vollendet haben auf. Bitte entsprechende Nachweise, z.B. Kindergeldnachweis, Geburtsurkunde einreichen. Grund: Die Höhe des Elternbeitrages bemisst sich nach der Altersreihenfolge der Kinder einer Familie, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht, die aber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nach dem Betreuungsumfang sowie dem Alter des Kindes. Als Familie gelten Alleinerziehende sowie Ehepaare oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft gemäß S 20 SGB XII leben und ihre im selben Haushalt lebenden Kinder. Als Familie gelten auch Pflegefamilien. (siehe auch Gebührensatzung)
Wenn die in der Betriebserlaubnis festgelegte Höchstbelegung der jeweiligen Einrichtung erreicht ist, sind weitere Aufnahmen erst nach Freiwerden von Plätzen möglich. (siehe auch Benutzungssatzung)
Die Eltern haben die Möglichkeit, aus verschiedenen Betreuungsumfängen zu wählen. Die angebotenen Betreuungsumfänge ergeben sich aus der Gebührensatzung zu dieser Satzung. Wünschen die Eltern eine Änderung des ursprünglich gewählten Betreuungsumfangs, muss dies der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen spätestens 1 Monat vor der gewünschten Änderung mitgeteilt werden. Eine Halbtagsbetreuung (maximal 5 Stunden) ist nur bis zum Mittag, einschließlich Essen, wenn gewünscht, möglich. (siehe auch Benutzungssatzung und Gebührensatzung)
Für Nachfragen und einem kurzen sowie schnellen Informationsaustausch erbitten wir um Angabe Ihrer Telefon-/Handynummer.
Die Angabe Ihrer Telefonnummer erfolgt auf freiwilliger Basis gem. Art. 6 Abs. 1 lit a) DS-GVO.
Die Angabe Ihrer E-Mail Adresse erfolgt auf freiwilliger Basis gem. Art. 6 Abs. 1 lit a) DS-GVO.
Datenschutzhinweise
Informationen nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch das Haupt- und Ordnungsamt, Sachgebiet: Kitaangelegenheiten, finden Sie auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen, Rubrik: Datenschutzhinweise, unter
https://www.vgem-mellingen.de/seite/800126/datenschutzhinweise.html.
Auf Wunsch können diese Informationen auch in Papierform übersandt oder ausgehändigt werden.
Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.