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Personalausweis -> PIN setzen


Allgemeine Informationen

Hinweise:

Der Personalausweis wird seit 15.07.2017 mit standardmäßig aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) an Personen ab 16 Jahren ausgehändigt. Für die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ist die aktivierte eID-Funktion und die PIN notwendig.

 

Bei der Beantragung eines neuen Personalausweises wird ein sog. „PIN-Brief“ ausgehändigt. Enthalten ist hierbei eine Einmal-PIN zur Erstanmeldung. Diese muss im weiteren Verlauf in eine persönliche PIN geändert werden. Nach erfolgreicher Einrichtung ist die online Funktion verfügbar.

 

Wenn der PIN-Brief oder die verwendete PIN nicht mehr verfügbar sein sollten, besteht die Möglichkeit die PIN in der Behörde neu setzen zu lassen. Die Aktivierung der online Funktion ist nur bei der ausstellenden Behörde möglich.


Rechtsgrundlagen

PAuswG

Ausfertigungsdatum: 18.06.2009

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 23.10.2024 I Nr. 323


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis

  • direkt bei der Vorsprache in der Behörde


Gebühren

Gebührenfrei


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Karl-Alexander-Straße 134a
99441 Mellingen

Herr Franke
Telefon (036453) 799814
Telefax (036453) 799899

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