Personalausweis (Hinweise, benötigte Unterlagen)
Allgemeine Informationen
Jeder Antragsteller, Erwachsene und Kinder, müssen persönlich im Meldeamt vorsprechen.
Antragsteller unter 24 Jahren: Gültigkeit 6 Jahre
Antragsteller ab 24 Jahren: Gültigkeit 10 Jahre
Vorläufiger Personalausweis: Gültigkeit 3 Monate
In unserer Behörde stehen zertifizierte Aufnahmegeräte zur Verfügung. Die benötigten Passfotos können somit direkt vor Ort digital erstellt werden.
Die Gebühr hierfür beträgt 6 € je Antragsteller.
Das Bild wird direkt und sicher in den Antragsprozess übernommen, ein Ausdruck zur weiteren Verwendung und evtl. Mitnahme ist nicht möglich.
Alternativ kann das digitale Foto auch weiterhin bei einem zertifizierten Fotodienstleister gefertigt werden.
Die Fotos werden dem Meldeamt dann per QR-Code über einen gesicherten, elektronischen Weg zur Verfügung gestellt.
Mitgebrachte Passfotos in gedruckter Version können im Antragsprozess nicht mehr berücksichtigt werden.
Rechtsgrundlagen
PAuswG
Ausfertigungsdatum: 18.06.2009
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
Notwendige Unterlagen
aktuelles digitales biometrisches Passbild (QR-Code)
Geburtsurkunde/Eheurkunde
bisheriges Dokument
bei Antragstellung unter 16 Jahre: die Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten bzw. eine Negativbescheinigung bei alleinigem Sorgerecht (Zustimmungserklärung für Sorgeberechtigte finden Sie auf unserer Internetseite unter FORMULARE)
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Wochen / vorläufiger Personalausweis: sofortige AusstellungGebühren
Antragsteller unter 24 Jahren: 27,60 Euro
Antragsteller ab 24 Jahren: 46,00 Euro
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
Ansprechpartner
EinwohnermeldeamtKarl-Alexander-Straße 134a
99441 Mellingen
Herr Franke
(036453) 799814
(036453) 799899

