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Die Beantragung eines Führungszeugnisses kann auch online unter www.fuehrungszeugnis.bund.de erfolgen. (Bundesamt für Justiz in Bonn)
Vor-Ort-Beantragung ist nur höchstpersönlich möglich. Bevollmächtigungen sind ausgeschlossen.
§ 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Ausfertigungsdatum: 18.03.1971
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 19.7.2024 I Nr. 245
Personalausweis/Reisepass
evtl. Schreiben der abfordernden Stelle
13,00 €
Herr Franke
(036453) 799814
(036453) 799899