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Breitbandausbau

 

Allgemeine aktuelle Informationen zum Breitbandausbau innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen - Stand März 2019

Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet in Auftrag zu geben. Die Verwaltungsgemeinschaft Mellingen hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ am 31.07.2017 eine vorläufige Förderzusage erhalten.

Mit diesem Verfahren sollen geeignete Bieter identifiziert werden, die bis Ende 2018 marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im Projektgebiet bereitstellen. Im Projektgebiet befanden sich 714 unterversorgte private Adressen, 76 gewerbliche Einrichtungen und 1 institutioneller Nachfrager.

Ursprünglich war vorgesehen, den Breitbandausbau mit folgenden Mindestbandbreiten („konservative Variante“) umzusetzen:

  1. Versorgung von 100 % der unterversorgten Haushalte und Gewerbetreibenden gem. Anlage 1 mit Bandbreiten mit mind. 50 Mbit/s im Downstream und eine Steigerung der Uploadrate im gleichen Maße zur Ausgangsbandbreite; eine Versorgung mit Bandbreiten mit mind. 100 Mbit/s im Downstream ist jedoch für 60 % der unterversorgten Haushalte und der Gewerbetreibenden zu gewährleisten.

     
  2. der Aufbau einer nachhaltigen Infrastruktur, die im Rahmen der Vertragslaufzeit auf flächendeckende Bandbreiten von mind. 100 Mbit/s und mehr aufgerüstet und zukünftig wirtschaftlich zu FTTB/FTTH ausgebaut werden kann;

     
  3. die optimale Ausnutzung und Einbindung bestehender kommunaler und nichtkommunaler Infrastrukturen;

     
  4. für Gewerbetreibende und institutionelle Nachfrager (Anlage 2) eine Versorgung mit 1 Gbit/s symmetrisch.

Zur Erreichung des vorstehenden Ziels hat die Verwaltungsgemeinschaft bereits am 26.02.2018 ein Ausschreibungsverfahren auf www.breitbandausschreibungen.de bekannt gemacht. Dieses Verfahren wurde als ein zweistufiges Vergabeverfahren vorgesehen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wurden bereits geeignete Bieter identifiziert, die sodann zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Das Verhandlungsverfahren wurde somit eingeleitet, ist aber noch nicht abgeschlossen.

Im laufenden Verhandlungsverfahren hat sich herausgestellt, dass einzelne Adressen nicht förderfähig sind. Im Projektgebiet befinden sich nunmehr noch 264 unterversorgte private Haushalte. Dazu kommen 44 gewerbliche Einrichtungen und 4 institutionelle Nachfrager.

 

Am 03.07.2018 wurde die zuvor bereits angekündigte und in mehreren Vorentwürfen bereits vorgelegte erste Novelle der Richtlinie veröffentlicht. Diese enthält u. a. auch Regelungen zu möglichen Umstellungen von schon laufenden Förderverfahren. Die Vergabestelle entschied sich, die Möglichkeiten der novellierten Förderrichtlinie gemäß Ziffer 6.5b aufzugreifen und ein „Technik-Upgrade“ bei dem Bundesfördergeber zu beantragen. Nach Ziffer 6.5b der Richtlinie sind Möglichkeiten zu Umstellungen laufender Förderprojekte zur Schaffung von Gigabit-Netzen geregelt.

Nunmehr müssen die Bieter zwei Angebotsvarianten anbieten.

 

Terminliche Weiterführung:

- EU-Bekanntmachung TED-Portal - März 2019

- nationale Bekanntmachung www.breitbandausschreibung.de - März 2019

- Ende Teilnahmefrist - April/Mai 2019

- Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes - April/Mai 2019

- Ende Angebotsfrist - Ende Mai 2019

Danach erfolgen Verhandlungen der Angebote und die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.

 

Veröffentlichungsunterlagen zur Änderungsbekanntmachung (zip-datei)