An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen
Bei einem Umzug müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Dies muss auch erfolgen, wenn Sie innerhalb derselben Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft umziehen. Die Meldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung bei der Meldebehörde geschehen.
Für Kinder bis zum 16. Lebensjahr ist die wohnungsgebende Person hierfür verantwortlich. Die Zustimmung des/der Sorgeberechtigten ist erforderlich.
Eine verspätete Ummeldung kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Rechtsgrundlagen
§ 17 ff. Bundesmeldegesetz (BMG)
Ausfertigungsdatum: 03.05.2013
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 22.12.2025 I Nr. 370
Notwendige Unterlagen
Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
Geburtsurkunde sofern keine Dokumente vorhanden sind (z.B. Kinder)
Zustimmungserklärung (z.B. bei Umzug Kind mit nur einem Sorgeberechtigten), sonstige Bestätigung über alleiniges Sorgerecht
bei Mietverhältnis: Wohnungsgeberbestätigung
bei Eigentum: Nachweis darüber
Gebühren
gebührenfrei
Ansprechpartner
EinwohnermeldeamtKarl-Alexander-Straße 134a
99441 Mellingen
Herr Franke
(036453) 799814
(036453) 799899
Wohungsgeberbestätigung