An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes


Allgemeine Informationen

Bei einem Umzug müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Dies muss auch erfolgen, wenn Sie innerhalb derselben Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft umziehen. Die Meldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung bei der Meldebehörde geschehen.

Für Kinder bis zum 16. Lebensjahr ist die wohnungsgebende Person hierfür verantwortlich. Die Zustimmung des/der Sorgeberechtigten ist erforderlich.

Eine verspätete Ummeldung kann mit einem Bußgeld geahndet werden.


Rechtsgrundlagen

§ 17 ff. Bundesmeldegesetz (BMG)

Ausfertigungsdatum: 03.05.2013

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 22.12.2025 I Nr. 370


Notwendige Unterlagen

 


Gebühren


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Karl-Alexander-Straße 134a
99441 Mellingen

Herr Franke
Telefon (036453) 799814
Telefax (036453) 799899


Formulare

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